Allgemeine Vertragsbedingungen – DIGIaccess
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich für die Überlassung der Software DIGIaccess (nachfolgend auch „DIGIaccess“ genannt) durch die DIGIaccess GmbH.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien in Zusammenhang mit DIGIaccess und auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen Leistungen erbringen.
(3) Für den Gegenstand und Umfang der beauftragten Lieferungen und Leistungen ist die auf die Bestellung des Kunden hin erteilte Bestellbestätigung der DIGIaccess GmbH maßgebend.
1. Über DIGIaccess
(1) DIGIaccess ist eine von der DIGIaccess GmbH entwickelte Software, die es dem Kunden ermöglicht, den eigenen Webauftritt barrierefrei zu gestalten, sodass dieser für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise ohne besonderen Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar und nutzbar ist.
(2) DIGIaccess berücksichtigt die Anforderungen für barrierefreie Webauftritte gem. dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der 5 obligatorischen Konformitätsbedingungen der Web Content Accessibility Guidelines – Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1). Die barrierefreie Anpassung von PDF-Dateien gem. den vorgenannten Anforderungen gehört nicht zum Leistungsumfang und erfolgt auf Kundenwunsch individuell durch die DIGIaccess GmbH gemäß gesonderter Beauftragung.
Der Kunde bleibt für die Gewährleistung der Barrierefreiheit seines Webauftrittes gemäß den jeweils gesetzlich geltenden Anforderungen (z. B. Landesgesetzen) verantwortlich. Er stellt die DIGIaccess GmbH von Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren, vollständig frei.
2. Testphase, Softwaremiete, Nutzungsrechte
(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, sich für eine 7-tägige Testphase von DIGIaccess kostenfrei zu registrieren. Die Testphase beinhaltet keine Lizenz für den Kunden, die Software dauerhaft zu nutzen.
(2) Eine Lizenz zur dauerhaften Nutzung wird ausschließlich durch die Miete der Software gemäß nachfolgenden Bedingungen begründet.
(3) Die DIGIaccess GmbH überträgt dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der Software für eigene Zwecke, nämlich die Herstellung der Barrierefreiheit des eigenen Webauftrittes.
(4) Zur Verwirklichung des vorgenannten Zwecks räumt die DIGIaccess GmbH dem Kunden das einfache, nicht-ausschließliche, nicht-kommerzielle, örtlich unbeschränkte, unübertragbare, zeitlich für die Dauer der Softwaremiete beschränkte, Nutzungsrecht an der Software ein.
(5) Der Kunde verpflichtet sich entsprechend, die Software nur für eigene, nicht kommerzielle Zwecke, somit ausschließlich für den eigenen, jeweiligen Webauftritt zu verwenden. Der Kunde ist daher nicht befugt, die Software zu vervielfältigen, Dritten zu überlassen, öffentlich wiederzugeben oder ohne gesonderte Lizenz für einen anderen Webauftritt zu verwenden. Der Kunde ist auch nicht befugt, die Software selbst oder durch Dritte zu bearbeiten, in andere Programmiersprachen oder andere Betriebssysteme zu konvertieren, in andere Darstellungsformen zu übertragen, sonst zu bearbeiten, fortzusetzen oder zu ergänzen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige, der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
Eine darüber hinausgehende Gestattung der Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der DIGIaccess GmbH und wird ggf. gesondert zu angemessenen Bedingungen vereinbart.
(6) Die DIGIaccess GmbH kann den Einsatz solcher Software, mit deren Mietzahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzugs sperren.
(7) Ein Anspruch auf Übergabe des der überlassenen Software zugrundeliegenden Quellcodes besteht nicht.
3. Übergabe
(1) Die DIGIaccess GmbH übergibt dem Kunden die Software mittels Zusendung eines Javascripts. Diesen kann der Kunde selbst bei seinem Webauftritt implementieren.
(2) Die Herstellung der vollen Funktionsfähigkeit der Software erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach der Implementierung.
4. Haftung für Sach- und Rechtsmängel
(1) Die DIGIaccess GmbH ist verpflichtet, die Software dem Kunden im vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderungen der IT-Umgebung, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
(2) Im Falle eines Mangels hat die DIGIaccess GmbH die Wahl hinsichtlich der Art der Mängelbeseitigung, z. B. durch Neulieferung der Software. Die Mängelbeseitigung hat unabhängig von der Anzahl der Versuche innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen.
(3) Die DIGIaccess GmbH gewährleistet, dass die von ihr überlassene Software frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Kunden ausschließen oder beschränken.
(4) Der Kunde garantiert, sämtliche neben der vertragsgegenständlichen Lizenz für die beabsichtigte Nutzung weiter erforderlichen Rechte selbst einzuholen, bzw. bereits eingeholt zu haben und stellt die DIGIaccess GmbH in diesem Zusammenhang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
(5) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden die Verletzung von Schutzrechten geltend, benachrichtigt der Kunde unverzüglich die DIGIaccess GmbH. In einem solchen Fall ist die DIGIaccess GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten und im eigenen Namen abzuwehren. Der Kunde ist dann verpflichtet, bei Auseinandersetzungen mit Dritten im Einvernehmen mit der DIGIaccess GmbH zu handeln.
(6) Die DIGIaccess GmbH trägt die Kosten der Auseinandersetzung sowie die rechtskräftig oder vergleichsweise festgelegten Entschädigungssummen, soweit diese auf rechtskräftig festgestellten oder von der DIGIaccess GmbH anerkannten Schutzrechtsverletzungen beruhen. Vergleiche bedürfen der vorherigen Zustimmung der DIGIaccess GmbH. Falls in einem von der DIGIaccess GmbH oder dem Kunden geführten Verfahren dem Kunden die weitere Benutzung der Vertragssoftware wegen Verletzung eines Schutzrechts untersagt wird oder nach Ansicht der DIGIaccess GmbH eine solche Entscheidung zu erwarten ist, kann die DIGIaccess GmbH wahlweise
• die Vertragssoftware so ändern, dass bei gleichwertiger Funktion kein Schutzrecht mehr verletzt wird,
• dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragssoftware weiter zu nutzen,
• die Vertragssoftware durch eine andere, gleichwertige ersetzen, die keine Schutzrechte verletzt.
(7) Vorstehende Ziffern 1 bis 4 gelten nur, wenn und soweit die Vertragssoftware vertragsgemäß genutzt wurde.
(8) Andere als die vorstehend genannten Ansprüche stehen dem Kunden aufgrund Schutzrechtsverletzungen nicht zu.
(9) Die DIGIaccess GmbH haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an der überlassenen Software vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.
(10) Die verschuldensunabhängige Schadenersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsabschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
(11) Der Kunde wird die DIGIaccess GmbH bei der Mängelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
5. Upgrades und Updates
(1) Die DIGIaccess GmbH erbringt gem. eigenem Ermessen folgende Leistungen:
a) Bereitstellung neuer Programmstände und Programmverbesserungen,
b) Anpassung an gesetzliche Änderungen.
Dabei ist die DIGIaccess GmbH bestrebt, Änderungen der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften (z.B. BGG, BITV, WCAG) zu berücksichtigen. Die Verantwortung für die Überwachung und Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen obliegt dem Kunden.
Die DIGIaccess GmbH ist zudem bestrebt, die Software stetig weiterzuentwickeln und Programmverbesserungen und/oder neue Programmstände zu liefern.
(2) Im Übrigen gelten für Upgrades und Updates diese Allgemeinen Vertragsbedingungen.
6. Preise, Preisanpassungsklausel
(1) Der Kunde zahlt für die Überlassung der Software eine Miete, die pro Jahr bemessen ist. Die Miete ist jeweils zu Beginn des jeweiligen Vertragsjahres zahlbar.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung kann die DIGIaccess GmbH die Preise entsprechend ihren jeweils aktuellen Preisen mit Beginn der neuen Vertragslaufzeit anpassen. Die DIGIaccess GmbH wird den Kunden über die Preisänderung mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform informieren. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Beginn der neuen Vertragslaufzeit (schriftlich, per Fax oder per E-Mail).
(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der DIGIaccess GmbH unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Haftung
(1) Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die DIGIaccess GmbH haftet nur, sofern bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten typischerweise vorhersehbare Schäden entstehen.
Insofern ist insbesondere die Haftung für mittelbare- und Folgeschäden ausgeschlossen. Darüber hinaus wird die Haftung für den Vertrag der Höhe nach insgesamt auf den Auftragswert beschränkt. Davon abweichend gilt: Beträgt der Auftragswert weniger als 25.000,- Euro, wird die Haftung auf 50.000,- Euro beschränkt. Beträgt der Auftragswert 25.000,- Euro oder mehr und weniger als 100.000,- Euro, wird die Haftung auf 100.000,-Euro beschränkt.
(3) Bei Verlust von Daten haftet die DIGIaccess GmbH nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung Bestandteil der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist.
(4) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt (Schaden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) oder zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
8. Laufzeit, Kündigung
(1) Die Überlassung der Software erfolgt zunächst für die vereinbarte feste Vertragslaufzeit. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
9. Änderungsklausel, Schlussbestimmungen
(1) Die DIGIaccess GmbH ist zu Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Die DIGIaccess GmbH wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der maßgeblichen Gesetze oder Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Bonn vereinbart, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.